Informationen zum Honorar und zum Behandlungsverlauf

Meine Praxis führe als reine „Bestell-Praxis“, dies bedeutet, dass ich für Sie einen individuellen Zeitraum für die Behandlung einplane. Daher entstehen Ihnen auch keine Wartezeiten.

Termin vereinbaren

Wieviel kostet die Behandlung?

Mein Honorar richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand und beträgt € 90,00 pro Stunde. Anteilige Zeiten werden entsprechend berücksichtigt.

Im persönlichen Gespräch informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten der Behandlung.

Auf Wunsch erhalten Sie von mir eine Rechnung, die auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) basiert. Diese benötigen Sie zum Beispiel, wenn die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen möchten (s. unten).

Der erste Termin

Für den ersten Termin planen Sie bitte 2 ½ bis 3 Stunden ein. Die Erfahrung zeigt, dass es einfach Zeit braucht, eine Lebensgeschichte von verschiedenen Seiten zu beleuchten, die möglichen Zusammenhänge und Ursachen der Erkrankungen herauszuarbeiten und ein individuelle Therapiekonzept zu erstellen.

Der Ersttermin umfasst:

✽ ein ausführliches Anamnesegespräch und die körperliche Untersuchung zur
Diagnosestellung (90 – 120 min)

✽ das Beratungsgespräch inkl. erster Analyse, Zusammenhänge, Therapievorschlag (30 min)

✽ die erste Behandlung (ca. 30 min).

Eventuell sind zur Sicherung der Diagnose noch Laboruntersuchungen notwendig. Dies ergibt sich aus der Anamnese und der Vorgeschichte und wird jeweils besprochen.

Im Anschluss an jeden Ersttermin wende ich weitere 1 bis 2 Stunden auf, um nun im Detail alle Einzelheiten des Erstgespräch inkl. aller Laborbefunde, Arztberichte etc. zu analysieren. Daraus stelle ich einen individuellen Therapieplan für Sie zusammenstelle. Diesen erhalten Sie in der Regel innerhalb der nächsten Tage inkl. Einnahmeschema und Rezepten zugeschickt.

Für diesen ersten Termin stelle ich in Rechnung:
✽ für Erwachsene 240 €
✽ für Kinder bis einschließlich 7 Jahre 140 €
✽ für Kinder und Jugendliche von 8 bis einschließlich 17 Jahre 200 €
(Bei Kindern und Jugendlichen richtet sich die Form des Anamnesegesprächs nach den individuellen Bedürfnissen, s. Kinderheilkunde)

Die Folgetermine/-behandlungen

Die Folgetermine werden häufig zunächst im 2 – 4 Wochenrhythmus vereinbart. Sobald die Heilung in Gang gekommen ist, werden die Abstände verlängert. Die Folgetermine dauern in der Regel 45 min. Je nach Gesprächsbedarf sind auch längere Termine möglich. Dies wird individuell vereinbart.

Telefontermine

Kurze Telefonate (Rückfragen, kurze Verlaufskontrolle, …) sind kostenfrei. Längere Gespräche (Beratungen, Folgeverschreibungen, …) stelle ich je nach Zeitaufwand in Rechnung.

Lernen Sie mich kennen

Ich biete Ihnen ein kostenfreies Informationsgespräch an, in dem Sie die Möglichkeit haben, mich kennen zu lernen und sich über die Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. Dabei können Sie auch einen Eindruck von den Räumlichkeiten gewinnen.

Wichtige Hinweise für die Behandlung

✽ Kommen Sie besser 10 Minuten früher zur Behandlung, um Stress zu vermeiden.

✽ Vor einer Behandlung sollten Sie auf üppige Mahlzeiten, sowie Kaffee-, Alkohol- und
Nikotingenuss verzichten, aber auch nicht hungrig sein. Dies hat Auswirkungen auf den
energetischen Zustand des Organismus und kann eine exakte Diagnose erschweren.
Wenn Sie Hunger haben können Sie ruhig etwas essen, nur eben nicht zu viel.

✽ Für die Diagnosestellung ist es wichtig, Beschaffenheit und Farbe der Haut zu erkennen.
Daher möchte ich Sie bitten, zum Behandlungstermin auf tönende Hautcremes zu verzichten.

✽ Für eine genaue Zungendiagnose ist die Beurteilung des Zungenbelags sehr wichtig.
Bitte verzichten Sie deshalb ggf. am Tag der Behandlung auf Abschaben des Zungenbelags.

✽ Planen Sie nach der Behandlung keine direkt anschließenden anstrengenden Termine.
Dies könnte positive Wirkungen der Behandlung ungünstig beeinflussen.

Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers abdecken.

Viele private Krankenkassen und die Beihilfestellen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab und erstatten diese in unterschiedlicher Höhe und zu verschiedenen Anteilen. Bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsmöglichkeiten